Karin Lutz
geb. 1969, verheiratet, 3 Kinder
Rechtsanwältin seit 1998
seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht
seit 2009 Mediatorin
Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht
In allen Fragen im Zusammenhang mit der Ehe, der Lebenspartnerschaft der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Trennung/Scheidung berate und vertrete ich Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Es handelt sich dabei insbesondere um
- Eheverträge
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt der Ehegatten
- Kindesunterhalt für minderjährige
und volljährige Kinder - Elternunterhalt
- Sorgerecht / Umgangsrecht
- Nutzung der Ehewohnung
- Hausratsauseinandersetzungen
- Scheidung nach deutschen und
nach internationalen Recht - Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten,
insbesondere Zugewinnausgleich - Ansprüche von und gegen Schwiegereltern
- erbrechtliche, steuerrechtliche und sozialrechtliche
Folgen bei Trennung und Scheidung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ich berate und vertrete sowohl Mieter, als auch Vermieter und Wohnungseigentümer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen. Es handelt sich dabei insbesondere um
- Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Durchführung bzw. Verteidigung bei Räumungsklagen und Räumungen /Zwangsvollstreckung
- Fristlose oder ordentliche Kündigung
- Mieterhöhungen und -minderung – Staffelmiete, Indexmiete,
- Mieterhöhung bei Modernisierungen,
- Mietsenkung bei Mängeln
- Schönheitsreparaturen
- Beratung und Vertretung hinsichtlich Wohnungseigentumsgemeinschaften
- Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum, Eigentumswohnungsrecht /WEG; Sondereigentum, Mieteigentum,
- Gewerberaummietrecht und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht (Eigentumswohnungsrecht /WEG; Sondereigentum, Mieteigentum, Gebrauchsregelungen,
- Wohnungseigentümerversammlungen,
- Rechte und Pflichten des Verwalters
- Beschlussanfechtung
Schulrecht
Ich bin Gründerin einer Ersatzschule und in unterschiedlichen verantwortlichen Positionen tätig und habe viele Erfahrungen sammeln können in sämtlichen Fragen des Ersatzschulrechts. Inzwischen berate und vertrete ich Schulgründungsinitiativen und Schulen in freier Trägerschaft in mehreren Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Nordrheinwestfahlen. Es handelt sich dabei insbesondere um
- Gründung Förderverein/Trägerverein,
- Erstellung der erforderlichen Satzung
- Genehmigungsverfahren Gründung von Ersatzschulen
- Genehmigung von Bildungsgängen
- Raumprogramm
- Jahresrechnung
- Haushaltsplan
- Eigenleistung
- Ausschöpfung von Pauschalen
- Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte
- Arbeitsrecht in Privatschulen
- Funktionsgenehmigung von Schulleitern