Karin Lutz

geb. 1969, verheiratet, 3 Kinder

Rechtsanwältin seit 1998

seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht

seit 2009 Mediatorin

Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

In allen Fragen im Zusammenhang mit der Ehe, der  Lebenspartnerschaft der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der  Trennung/Scheidung berate und vertrete ich Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Es handelt sich dabei insbesondere um

  • Eheverträge
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt der Ehegatten
  • Kindesunterhalt für minderjährige
    und volljährige Kinder
  • Elternunterhalt
  • Sorgerecht / Umgangsrecht
  • Nutzung der Ehewohnung
  • Hausratsauseinandersetzungen
  • Scheidung nach deutschen und
    nach internationalen Recht
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten,
    insbesondere Zugewinnausgleich
  •  Ansprüche von und gegen Schwiegereltern
  • erbrechtliche, steuerrechtliche und sozialrechtliche
    Folgen bei Trennung und Scheidung

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Mieter, als auch Vermieter und Wohnungseigentümer in  allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen. Es handelt sich dabei insbesondere um

  •  Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Durchführung bzw. Verteidigung bei Räumungsklagen und Räumungen /Zwangsvollstreckung
  • Fristlose oder ordentliche Kündigung
  • Mieterhöhungen und -minderung – Staffelmiete, Indexmiete,
  • Mieterhöhung bei Modernisierungen,
  • Mietsenkung bei Mängeln
  • Schönheitsreparaturen
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich Wohnungseigentumsgemeinschaften
  • Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum, Eigentumswohnungsrecht /WEG; Sondereigentum, Mieteigentum,
  • Gewerberaummietrecht und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht (Eigentumswohnungsrecht /WEG; Sondereigentum, Mieteigentum, Gebrauchsregelungen,
  • Wohnungseigentümerversammlungen,
  • Rechte und Pflichten des Verwalters
  • Beschlussanfechtung

Schulrecht

Ich bin Gründerin einer Ersatzschule und in unterschiedlichen verantwortlichen Positionen tätig und habe  viele Erfahrungen sammeln können in sämtlichen Fragen des Ersatzschulrechts. Inzwischen berate und vertrete ich Schulgründungsinitiativen und Schulen in freier Trägerschaft in mehreren Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen und Nordrheinwestfahlen. Es handelt sich dabei insbesondere um

  • Gründung Förderverein/Trägerverein,
  • Erstellung der erforderlichen Satzung
  • Genehmigungsverfahren Gründung von Ersatzschulen
  • Genehmigung von Bildungsgängen
  • Raumprogramm
  • Jahresrechnung
  • Haushaltsplan
  • Eigenleistung
  • Ausschöpfung von Pauschalen
  • Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte
  • Arbeitsrecht in Privatschulen
  • Funktionsgenehmigung von Schulleitern